Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39877
BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20 (https://dejure.org/2020,39877)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2020 - 1 StR 309/20 (https://dejure.org/2020,39877)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 309/20 (https://dejure.org/2020,39877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 265 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinsichtlich Mittäterschaft bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein täterschaftliches Handeln nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinsichtlich Mittäterschaft bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein täterschaftliches Handeln nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.09.2018 - 1 StR 316/18

    Mittäterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Voraussetzungen:

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20
    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 316/18 Rn. 4; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14 Rn. 5 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15 Rn. 5, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

    Entscheidender Bezugspunkt ist dabei der Einfuhrvorgang selbst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 316/18 Rn. 4 und vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).

    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 316/18 Rn. 4; vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16 Rn. 4 und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4).

  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sämtliche Betätigungen im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes, die sich auf den Vertrieb einer (einheitlichen) Betäubungsmittelmenge beziehen, vom Tatbestand des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit verbunden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 Rn. 9; vom 3. Dezember 2019 - 4 StR 553/19 Rn. 5 und vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4).
  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16

    Revisionsfrist (Beginn der Frist mit Zustellung des Urteils: mehrere

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20
    Entscheidender Bezugspunkt ist dabei der Einfuhrvorgang selbst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 316/18 Rn. 4 und vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20
    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 316/18 Rn. 4; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14 Rn. 5 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15 Rn. 5, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20
    Hierzu ist eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 316/18 Rn. 4; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14 Rn. 5 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15 Rn. 5, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).
  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 641/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreiben: dem

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sämtliche Betätigungen im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes, die sich auf den Vertrieb einer (einheitlichen) Betäubungsmittelmenge beziehen, vom Tatbestand des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit verbunden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 Rn. 9; vom 3. Dezember 2019 - 4 StR 553/19 Rn. 5 und vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4).
  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16

    Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20
    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 316/18 Rn. 4; vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16 Rn. 4 und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4).
  • BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft)

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20
    Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 316/18 Rn. 4; vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16 Rn. 4 und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4).
  • BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19

    Besitzausübung über das auf der Fensterbank abgelegte Kokain aus der Lieferung

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sämtliche Betätigungen im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes, die sich auf den Vertrieb einer (einheitlichen) Betäubungsmittelmenge beziehen, vom Tatbestand des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit verbunden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 Rn. 9; vom 3. Dezember 2019 - 4 StR 553/19 Rn. 5 und vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4).
  • BGH, 20.01.2022 - 2 StR 489/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch:

    Entscheidender Bezugspunkt bei allen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 309/20, BeckRS 2020, 34012).

    Jedenfalls keine ausschlaggebende Bedeutung hat das Interesse am Gelingen des Einfuhrvorgangs; vielmehr ist die Tatherrschaft bei der eigentlichen Einfuhrhandlung oder der Wille von zentraler Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, StV 2017, 285; Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 309/20, BeckRS 2020, 34012).

  • BGH, 17.08.2021 - 5 StR 190/21

    Konkurrenzrechtliche Bewertung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit

    Unklar bleibt hingegen, ob der Angeklagte die an den beiden Tagen verkauften Einzelmengen jeweils unmittelbar zuvor beim Lieferanten erworben hatte oder er die Geschäfte aus einem einheitlichen Vorrat heraus abwickelte; im letztgenannten Fall stünden diese Umsatzgeschäfte nicht - wie vom Landgericht angenommen - im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander, sondern würden zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 309/20 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht